1. Bei mir werden Kunden ab 17 Jahren tätowiert. Zum tätowieren von Personen unter 18 Jahren benötige ich eine Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten. Zusätzlich muß zum Tatootermin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
2. Ich tätowiere keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
3. Ich behalte mir vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, mich über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
5. Tattoo-Motive können auch mitgebracht werden, ich zeichne natürlich auch für euch individuell.
6. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad.
7. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen. Nachstechtermine sind innerhalb eines Vierteljahres wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen.
8. Bei Terminabsprachen verlange ich eine Anzahlung in Höhe von 100 € die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 3 Werktage vorher abgesagt, behalte ich die Anzahlung ein, da ich den Termin dann nicht mehr neu belegen kann.
9. Die Bezahlung erfolgt in Bar oder per Überweisung in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen.
10. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei mir gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
11. Ich übernehme keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
12. Das Tattoo kann von der Vorlage leicht abweichen, dies gilt insbesondere für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Ups)
13. In seltenen Fällen können durch die Tattoo Farbe Allergien auftreten
14. Der Tattoo Termin beginnt mit dem Eintreffen des Kunden. Bei Verspätung gilt der ursprünglich vereinbarte Termin. Ab einer Verspätung von 30 Minuten kann der Kunde auf Grund der nachfolgenden Terminierungen nicht mehr behandelt werden und ich bin berechtigt den vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen.
15. Kommt der Kunde dem vereinbarten Terminwunsch nicht nach, entsteht ein Verdienstausfall, da mir der Kunde zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit zur Durchführung Behandlung entzieht. Sagt der Kunde den vereinbarten Termin nicht binnen 48 Stunden vorher ab, bin ich berechtigt nach §615BGB dem Kunden den entstandenen Aufwand sowie eine Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen. Auf Ersatzleistungen Seitens des Kunden besteht gemäß BGB kein Anspruch.
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