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Einverständniserklärung Tätowierung.

Hiermit erkläre ich,

 

 

 

 

 

 

Rechtsverbindlich den Wunsch, von madame nyctophil (Anna-Marie Sahlmann) (nachfolgend A.S.) tätowiert zu werden. Dies entspricht meinem freien Willen.


Platzierung der Tätowierung, Motiv, Größe und Farbwahl stimme ich zu.


Ich nehme zur Kenntnis, dass es sich bei der Tätowierung um einen irreversiblen Vorgang handelt, da der eintätowierte Farbstoff für immer in der Haut verbleibt.


Ich nehme ferner zur Kenntnis, dass körperliche Reaktionen (Entzündungen, Allergien etc.) auf die Tätowierung bzw. der verwendeten Materialien trotz Beachtung der Tätowiermittel-Verordnung nicht abschätzbar sind. Um dieses auszuschließen müsste vor dem Tätowieren ein Arzt konsultiert werden.


Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen nicht die Kosten dafür.


Eine gesundheitlich unbedenklich Komplikationen: „BlowOut, dies bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich Tinte auf Löschpapier „ausläuft“. Dies ist grundsätzlich nie auszuschließen und bedingt sich schlicht im Bindegewebe. Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im Vorfeld auszuschließen


Mir ist bekannt, dass eine Tätowierung immer anders aussehen wird als z.B. eine Zeichnung auf Papier. Je nach Hauttyp und auch Farbe kann es Abweichungen geben. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.


Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass die nach Körperstelle unterschiedliche Ergebnisse nach dem Abheilungsprozess erzielt werden können (von sog. Besenreisern, Farb- und Intensitätsverlust, Farbunterspülungen ins Bindegewebe, unkontrollierter Farbverlauf unter der Haut) dies gilt vor allem bei Tätowierungen an bestimmten Körperstellen wie Handgelenke, oberer Innenarm, Hände und Füße am Übergang zur Hornhaut, Knöchel, Ellenbogen, Kniescheibe etc.


Ich wurde über die Notwendigkeit der Nachsorge der in der Abheilung befindlichen Tätowierung aufgeklärt, insbesondere darüber, dass mangelnde Pflege zu qualitativen Verlusten führen können, die nicht in der Verantwortung von A.S..


Ich wurde über die notwendige Vorsorge im Vorfeld meines Termins (tägliches Creme mit Bodylotion, ausreichender Schlaf-Ernährung, keine Energiedrinks, kein Alkohol/Drogen) aufgeklärt und weiß, dass ein anderes Verhalten die Qualität und Quantität der Arbeit beeinflussen kann.
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden und verzichtet somit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Im Übrigen wird ein Haftungsausschluss für Fahrlässigkeit des Tätowierers vereinbart.


Texte werden nach Vorgabe und Prüfung durch den Kunden übernommen; für Rechtschreibfehler wird nicht gehaftet.
Der Haftungsausschluss umfasst auch alle auftretenden Folgeschäden.


Mir werden Hinweise für die Nachbehandlung von frischen Tätowierung übergeben; für die Folgen bei Nichtbeachtung hafte ich selbst.
Ich erkläre mich zudem ausdrücklich damit einverstanden, dass das fertiggestellte Werk (bei Unkenntlichkeit meiner Person bzw. der dargestellten Person) in sozialen Medien veröffentlicht wird. Ansonsten widerspreche ich ausdrücklich und schriftlich.


Es wird weiter keine Haftung für das Nichterreichen des von mir angestrebten Ergebnisses übernommen, da dies in hohem Maße von vielen Faktoren abhängig ist, die vom Tätowierer trotz fachlicher Qualifikation und geeignetem Material nicht beherrscht werden kann. Für den Erfolg wird daher nicht eingestanden.


Sofern das Ergebnis nicht meinen Wünschen entspricht, verpflichte ich mich weiterhin, bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von A.S. festzusetzenden angemessenen (mind. 500,00 €). Im Streitfall durch das zuständige Amts-oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, es zu unterlassen, den Vorfall Dritten gegenüber zur Kenntnis zu bringen. Ausgenommen davon ist medizinisches Personal bei einer eventuellen Behandlung. Dies gilt insbesondere auch für Veröffentlichungen in sozialen Medien/Netzwerken (Facebook, Twitter, Instagram etc.)


Da rechtlich gesehen das Tätowieren eine Körperverletzung nach § 223 ff. StGB ist, willige ich mit meiner Unterschrift entsprechend § 228 StGB ausdrücklich in die Körperverletzung ein.


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Formular wurde erfolgreich gesendet.

Wald

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